Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
und nicht mehr als 4.250 kg
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen
Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung
von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis
mindestens 21 Jahre alt ist.