B196
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg
und nicht mehr als 4.250 kg
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen
Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung
von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis
mindestens 21 Jahre alt ist.