B196



Die neue Berechtigung, Klasse A1-Krafträder mit der Fahrerlaubnisklasse B fahren zu dürfen, wird ohne Fahrprüfung erteilt. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis einer von einem Fahrlehrer durchgeführten Fahrerschulung, die aus mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten besteht (vier in der Theorie und fünf in der Praxis).